Ein abgemeldetes Auto verkaufen geht mit einigen Hürden einher, denn neben dem passenden Käufer gilt es, auf essenzielle Formalitäten zu achten. Ein erfolgreicher Verkauf geht mit einem rechtsgültigen Vertrag einher als auch der Abmeldung des Fahrzeuges, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt worauf es ankommt und wie Sie ganz ohne Kopfzerbrechen Ihr abgemeldetes Auto verkaufen können.
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Alle wichtigen Infos auf einen Blick
Möchten Sie eine möglichst sorgenfreie Abwicklung, so ist es vorteilhaft das Vehikel zu verkaufen, wenn es bereits abgemeldet ist.
Damit übernehmen Sie keine Haftung für mögliche Vorkommnisse im Straßenverkehr, die von einem Käufer begangen werden könnten. Ist das Auto abgemeldet, besteht zudem nicht die Pflicht, sich an bestimmte Fristen der Zulassungsstelle zu halten.
Angesichts der Vorteile können für den Verkäufer auch einige Nachteile entstehen. Schließlich ist es einem potenziellen Käufer nicht möglich, ein Probefahren mit dem Fahrzeug durchzuführen, es sei denn, es wird ein Kurzzeitkennzeichen beantragt.
Der Nachteil von Kurzzeitkennzeichen ist, dass diese den Verkäufer unter Zeitdruck setzen, weil diese eine Gültigkeit von lediglich fünf Tagen haben. Möglicherweise nutzt ein potenzieller Käufer diesen Zeitdruck aus und versucht den Preis runterzuhandeln.
Gut zu wissen: Seit 2015 ist es möglich den Verkauf zu vereinfachen, da das Auto online abgemeldet werden kann. Somit kann das Auto nach dem Verkauf unverzüglich abgemeldet werden, sodass Kurzzeitkennzeichen nur bedingt bei einem Verkauf des Fahrzeuges von Relevanz sind.
💡Lese-Tipp: Du möchtest dein Auto verkaufen, hast aber den Fahrzeugschein verloren oder verlegt? Dann solltest du unbedingt unseren Artikel zu „Auto verkaufen ohne Fahrzeugschein“ in unserem Magazin lesen!
Auto abgemeldet – Probefahren?
Aus rechtlicher Sicht ist das Probefahren mit einem abgemeldeten Fahrzeug ausgeschlossen, bzw. rechtswidrig. Denn ein abgemeldetes Auto darf aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes nicht an einem öffentlichen Platz stehen, geschweige denn fortbewegt werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet, was im schlimmsten Fall zum Abschleppen des Fahrzeuges führen kann.
Daher ist es wichtig, auf ein Kurzzeitkennzeichen zurückzugreifen, welches beim Straßenverkehrsamt beantragt wird.
Damit ist es möglich, Probefahrten mit einem abgemeldeten Fahrzeug vorzunehmen, ohne dabei gegen geltendes Recht zu verstoßen. Der Nachteil ist, dass der Verkauf des Fahrzeugs Zusatzkosten aufgrund der Gebühren für das Kurzzeitkennzeichen verursacht.
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Abgemeldetes Auto verkaufen – Kaufvertrag
Mit einem Vertrag sichern Sie sich rechtlich ab, sodass der Käufer Sie für Schäden nicht haftbar machen kann, die er Ihnen möglicherweise anhängen möchte. Denn in einem Vertrag werden alle sichtbaren und nicht sichtbaren Schäden protokolliert und vom Käufer zur Kenntnis genommen.
Es ist wichtig, dass alle Personalien der Vertragspartner im Vertrag erfasst sind. Bestehen Sie stets auf einen Personalausweis zur Prüfung und der Vermeidung von Betrugsfällen.
Ein Vertrag stellt zudem sicher, dass keine Nachverhandlungen mehr möglich sind, sodass der Verkaufspreis fix ist. Deshalb lautet die Devise: Kein Verkauf ohne Vertrag! Mit einem Vertrag werden jegliche Gewährleistungen vonseiten des Verkäufers ausgeschlossen.
Doch in Ausnahmefällen kann ein Vertrag angefochten werden, nämlich dann, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn ein Unfallauto als unfallfrei deklariert und verkauft wird oder Schäden verschwiegen werden. In solchen Fällen ist der Verkäufer verpflichtet, den Kaufpreis gegen Austausch des Autos zu erstatten.
Wichtige Unterlagen beim Verkauf
Damit der Käufer das Fahrzeug im Anschluss wieder anmelden kann, sollte darauf geachtet werden, dass alle Dokumente rund um das Auto dem Käufer mitgegeben werden.
Dies schließt ebenfalls den Kaufvertrag ein, bzw. ein Kopie des Vertrages. Auch der KFZ-Brief, der Fahrzeugschein und ein gegebenenfalls vorhandenes Scheckheft sollten auf jeden Fall übergeben werden.
Es folgen weitere Dokumente, wie die KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Gab es meldepflichtige Umbauten am Auto und Modifikationen diverser Art, so ist unbedingt die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzugeben.
In dieser sollten alle An- und Umbauteile am Fahrzeug dokumentiert sein. Zu den relevanten Dokumenten gehört die letzte TÜV-Bescheinigung zum Auto. Sollte das Fahrzeug zudem angemeldet verkauft werden, so gilt es auch das alte Kennzeichen zu überlassen, damit der Käufer es abmelden kann.
Gerade bei angemeldeten Autos ist es wichtig, auf die Vollständigkeit der Dokumente zu achten, weil anderenfalls eine Abmeldung nicht möglich ist.
Hierin liegt ebenfalls der Vorteil bei einem abgemeldeten Auto, da wichtige Formulare bereits bei der Abmeldung vorgezeigt wurden.
Auch Unterlagen, die nicht wichtig erscheinen, wie zum Beispiel ältere Rechnungen und Dokumente zu Inspektionen können abgegeben werden. Es wird zusätzlich ein gutes Bild beim Käufer hinterlassen, weil es zeigt, dass intervallmäßige Wartungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Doch gibt es auch Unterlagen, die keinesfalls ausgehändigt werden sollten? Ja, es gibt Dokumente, die zu Missbrauch führen können.
Hierzu zählt der alte Kaufvertrag des Fahrzeuges und auch Steuerbescheide sind tabu bei der Übergabe. Hinzu kommen Versicherungspapiere, denn die Daten könnten für missbräuchliche Zwecke genutzt werden.
💡Profi-Tipp: Informieren Sie bestenfalls umgehend nach dem Verkauf die Zulassungsstelle und zeigen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag vor. Wenn Datum und Uhrzeit des Verkaufes in dem Vertrag festgehalten werden, sind Sie gegen die Haftung von möglichen Unfällen oder Verkehrsdelikten seitens des Käufers abgesichert.
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Stillgelegtes Auto verkaufen?
Am besten ist es, eine Checkliste zu erstellen, damit wichtige Dinge beim Verkauf eines stillgelegen Fahrzeugs nicht vergessen werden. Achten Sie auf substanzielle Aspekte, wie zum Beispiel einen Vertrag. Denken Sie an Kurzzeitkennzeichen, um Probefahrten anbieten zu können oder erledigen Sie die Abmeldung online. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn es um die Erfassung der Personalien geht, die für das Aufsetzen des Vertrages wichtig sind, um Betrugsfälle zu verhindern.
Mit unserer Beratungsstelle gehen Sie jedenfalls keinerlei Risiko ein und Sie sind auf der sicheren Seite. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise beim An- und Verkauf. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung, sollten Fragen rund um den Verkauf noch offen sein.
Auto abmelden beim Verkauf an Händler?
Der Vorteil beim Verkauf des Fahrzeuges an einen Händler ist, dass es keine Rolle spielt, ob das Auto bereits abgemeldet ist oder nicht. Zudem besteht kein Grund zur Sorge, wie es bei dem Verkauf an einen privaten Käufer der Fall sein kann. Die Verkaufsprozesse gehen einfacher vonstatten und als Verkäufer profitiert man von einem bequemen Service. Der Händler übernimmt die Abmeldung und kümmert sich um die Formalien, die damit einhergehen, sofern das Auto angemeldet verkauft wird.
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Fazit
Nehmen Sie sich Zeit für den Verkauf, damit es keine bösen Überraschungen gibt, denn Betrugsfälle sind keine Seltenheit. Dabei können diese einfach vermieden werden, wie zum Beispiel durch einen Vertrag beim Verkauf. Deshalb raten wir dazu, die Ratschläge zu beherzigen. Im Zweifelsfall stehen wir Ihnen bei Fragen zu Verfügung. Bedarfsweise nehmen wir Ihnen die Arbeit ab und kümmern uns um den Ankauf Ihres Fahrzeuges.
Unter der Berücksichtigung der empfohlenen Punkte, wird einem reibungslosen Verkauf nichts mehr im Weg stehen, unabhängig davon für welche Verkaufsart Sie sich entscheiden werden.
Quelle: https://www.welt.de/motor/news/article135398386/Kein-Warten-auf-dem-Amt-mehr.html