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Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen

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Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen?

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen?

Unter den Fahrzeugpapieren ist der Fahrzeugbrief das wichtigste Dokument. Ohne den KfZ-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II ist die Veräußerung eines Fahrzeugs nicht möglich, da weder Ab- noch Anmeldungen vorgenommen werden können. Darüber hinaus kann nicht nachvollzogen werden, ob der Verkäufer auch der tatsächlich eingetragene Halter bzw. ein Vertretungsberechtigter ist, sich das Fahrzeug noch in der Finanzierung befindet oder sogar illegal in dessen Besitz gelangt ist.

Beabsichtigt der Käufer den Wagen im Straßenverkehr zu nutzen, ist die Anmeldung auf seinen Namen ohne die Papiere bzw. dem Eigentümernachweis nicht möglich. Käufer und Behörden können in einem solchen Fall die Eigentümerhistorie nicht nachvollziehen oder dem ersten Augenschein nach feststellen, ob es sich um einen gestohlenen Wagen handelt.

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Hier findest Du eine kurze Erklärung zum Fahrzeugbrief.

Was kann ich tun, wenn ich meinen Fahrzeugbrief verloren habe und das Auto verkaufen möchte?

Zunächst solltest Du gemäß § 12 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine Verlustmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde einreichen. Falls der Fahrzeugbrief gestohlen wurde, ist außerdem eine Diebstahlanzeige bei der Polizei anzuraten. Um einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen, benötigt die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug zuletzt angemeldet gewesen ist, von Dir zunächst eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust. 

Mit gültigem Identitätsnachweis, der Zulassungsbescheinigung Teil I (falls vorhanden), der letzten TÜV-Bescheinigung und gegebenenfalls Eigentümernachweisen in Form von Kaufverträgen oder Erbscheinen kannst Du persönlich vor Ort ein Ersatzpapier beantragen. Bis Du den neuen Fahrzeugbrief erhältst, können bis zu sechs Wochen vergehen, die Kosten belaufen sich zwischen 70 und 80 Euro. Während dieser Zeit kann der Wagen gefahren werden, sofern er zugelassen ist.

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Welche Risiken bringt es mit sich, mein Auto ohne Fahrzeugbrief zu verkaufen?

Neben Unklarheiten bezüglich der Eigentümerverhältnisse und der Legalität des Erwerbs, stellen für Dich der Verkauf eines Autos ohne den KfZ-Brief juristische als auch finanzielle Risiken dar. Ohne gültige Papiere wird kaum ein seriöser Privatkäufer zu finden sein. In Deutschland kann es zu straf- als auch zivilrechtlichen Konsequenzen führen, ein Auto ohne Fahrzeugbrief zu verkaufen bzw. die Benutzung dessen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen zu ermöglichen. Gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) kann es mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. 

Ein Auto ohne Fahrzeugbrief zu verkaufen ist höchstens bei einigen Schrotthändlern möglich, sofern Du anderweitig nachweisen kannst, dass Du der rechtmäßige Eigentümer bist.

Wie viel ist mein Auto ohne Fahrzeugbrief wert?

Die Abwesenheit dieses wichtigen Dokuments stellt einen erheblichen Wertverlust dar, da diese Fahrzeuge für den legalen Markt nicht zugänglich sind. Mit dem Verlust bzw. Nichtvorhandensein des Fahrzeugbriefes gehen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Rechtskonformität des Geschäfts für den potenziellen Käufer einher. Der Wert hängt jedoch noch von weiteren Faktoren wie dem Modell, dem Baujahr, der Laufleistung und dem Zustand des Wagens ab. Solltest Du den Fahrzeugbrief verloren haben und das Auto verkaufen wollen, empfiehlt sich unbedingt die Beantragung eines Ersatzpapiers. 

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Kann ich mein Auto ohne Papiere verkaufen, ohne den Käufer davor zu informieren?

Nein, eine Informationspflicht des Verkäufers ergibt sich aus § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, hiernach hat der Verkäufer eine Sache frei von Mängeln zu übergeben. Im Falle des Fahrzeugbriefs stellt dieser einen wesentlichen Teil der Beschaffenheit des Fahrzeugs und dessen Abwesenheit einen erheblichen Sachmangel dar. Wird diese Tatsache von Dir bewusst verschwiegen, kann dies als arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB gewertet und der Kaufvertrag angefochten werden. 

Vor möglichen rechtlichen Konsequenzen kannst Du Dich bei einem solchen Fall auch nicht auf einen Haftungsausschluss berufen, wie §§ 442 Abs. 1 und 444 festlegen. Der Käufer könnte demnach sowohl den Kauf rückabwickeln als auch Schadensersatz verlangen. Solltest Du also den Fahrzeugbrief verloren haben und das Auto verkaufen wollen, musst Du vorher einen neuen beantragen.

Ankauf-Hotline: +49 561 220736