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Kann ich einen Firmenwagen privat verkaufen oder ist nur ein Verkauf an Unternehmen möglich?
Einen Firmenwagen zu verkaufen ist sowohl an gewerbliche Käufer als auch Privatpersonen möglich. Allerdings gibt es einige Unterschiede zum Verkauf an andere Unternehmen bzw. gewerbliche Händler. Bei der Veräußerung an eine Privatperson unterliegt die Firma als Verkäufer einer zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungspflicht, beim Verkauf an einen gewerblichen Händler entfällt die Gewährleistungspflicht hingegen. Diese Frist kann lediglich mit gesonderter Zustimmung des Käufers auf ein Jahr verkürzt werden, worauf er explizit hingewiesen werden muss.
Das bedeutet, dass im Falle eines Defekts die Beweislast auf den Verkäufer fällt. Dieser ist in der Pflicht nachzuweisen, dass die über die üblichen Verschleißerscheinungen hinausgehenden Mängel zum Verkaufszeitpunkt noch nicht vorhanden waren. Ein Gewährleistungsausschluss kann beim Verkauf eines Firmenwagens an eine Privatperson nicht vertraglich festgehalten oder anderweitig umgangen werden. Kommt es vor Ablauf dieser Frist zu einer Schadensreklamation, muss ein zeitnaher Termin zur Überprüfung und gegebenenfalls Beseitigung der Mängel vereinbart werden. In Fällen juristischer Auseinandersetzungen urteilen Gerichte nach aktueller Rechtsprechung tendenziell zugunsten der Käufer.
Diesen wird oftmals das Recht zugesprochen, eine Wertminderung des Fahrzeugs vorzunehmen, Reparaturen zulasten des Unternehmens durchführen zu lassen oder gänzlich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Einen Firmenwagen privat zu verkaufen birgt demzufolge das Risiko, erhebliche finanzielle Nachbelastungen zur Folge zu haben.
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Welche Dokumente benötige ich, um meinen Firmenwagen zu verkaufen?
Für den Verkauf benötigst Du die üblichen Dokumente wie Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, den TÜV-Bericht und die Wartungshefte.
Solltest Du beabsichtigen, einen Firmenwagen privat zu verkaufen, beispielsweise an den Mitarbeiter, der dieses Fahrzeug für gewöhnlich verwendet, solltest Du einen umfassenden Zustandsbericht anfertigen.
Dieser Bericht sollte auch kleinste Schäden und Mängel detailliert auflisten, um die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu erfüllen.
Lese-Tipp: Wenn Sie Ihr Auto schnell und unkompliziert gegen Bargeld verkaufen möchten, sollten Sie unseren Artikel zum Thema „Auto verkaufen gegen sofort Bargeld: Tipps und Hinweise“ in unserem Magazin lesen!
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Muss ich Reparaturen oder Reinigungen durchführen lassen, bevor ich den Firmenwagen verkaufen kann?
Eine gesetzliche Pflicht, eine Reinigung oder Reparaturen zu veranlassen, besteht nicht. Dennoch solltest Du werterhaltende Maßnahmen vor dem Verkauf auch im Eigeninteresse durchführen lassen. Nicht nur steigern die Reparaturen und gründliche Reinigung den Verkaufspreis, sondern beugen auch mögliche Folgeschäden aufgrund ausgebliebener Wartungen vor. Treten Defekte nach dem Verkauf auf, kann es Regressansprüche seitens des Käufers nach sich ziehen, in dem er sich auf unzureichende Wartung oder mangelnde Reparaturen beruft.
Ein gepflegter und in gutem technischen Zustand befindlicher Wagen steigern nicht nur die Chancen eines Verkaufserfolges, sondern können Dich auch vor möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen und finanziellen Belastungen bewahren.
Lese-Tipp: Du planst, Dein Auto nach Tschechien zu verkaufen, bist Dir aber nicht sicher, welche Schritte Du dabei beachten solltest? In unserem Magazin findest Du einen hilfreichen Artikel zum Thema „Auto nach Tschechien verkaufen: Darauf solltest Du achten“, der Dir alle wichtigen Informationen liefert. Schau doch mal rein und erfahre, wie Du den Autoverkauf nach Tschechien erfolgreich gestalten kannst!
Wie wirkt sich der Verkauf meines Firmenwagens steuerlich aus?
Wie sich der Verkauf Deines Firmenwagens auf Deine steuerlichen Abgaben auswirkt, hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Rechtsform Deines Unternehmens ab und in welchem Verhältnis Du den Firmenwagen zum Buchwert verkaufen willst. Der Buchwert ergibt sich in der Bilanz aus dem Anschaffungspreis abzüglich der Abschreibungen und gegebenenfalls den Zuschreibungen zusammen. Verkaufst Du über eine Kapitalgesellschaft den Firmenwagen, werden sowohl Körperschaft- als auch Gewerbesteuer auf den erzielten Gewinn fällig. Je nach Einzelfall muss auch die Umsatzsteuer entrichtet werden.
Nach Urteil des Bundesfinanzhofs hat es zudem keine steuerlichen Auswirkungen, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt und aufgrund privater Nutzung teilweise abgeschrieben werden konnte. Ein Firmenwagen zählt zum Betriebsvermögen, wenn er über 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ansonsten handelt es sich um Privatvermögen und ein Verkauf ist nicht steuerpflichtig.
Wird der Wagen zwischen zehn und 50 Prozent betrieblich genutzt, kann er entweder vollständig dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zugerechnet werden. Die Differenz zwischen Buchwert und Kaufpreis gilt demnach als Gewinn und ist voll steuerpflichtig. Wird der Firmenwagen an einen Gesellschafter zum oder unterhalb des Buchwertes verkauft, kann das Finanzamt die Angemessenheit des Kaufpreises in Zweifel ziehen. Ein vor dem Verkauf erstelltes Gutachten kann Deine Verhandlungsposition gegenüber dem Finanzamt verbessern.
Auch bei Personengesellschaften ist die steuerliche Behandlung davon abhängig, ob der Firmenwagen zum Betriebs- oder Privatvermögen zählt. Wird er als Betriebsvermögen veräußert, musst Du auch hier die Differenz zwischen Kaufpreis und Buchwert als Betriebseinnahme versteuern.
Solltest Du den Firmenwagen zum Buchwert verkaufen, entsteht kein Gewinn und somit keine Steuerpflicht. Diese entfällt auch, wenn der Firmenwagen als Privatvermögen verkauft wird. Ist der Erwerber ein Gesellschafter, sollte der Kaufpreis nicht unterhalb des Verkehrswertes sein, da das Finanzamt die Anschaffung als verdeckte Gewinnausschüttung bewerten und entsprechend versteuern kann.
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Mehr zum Thema KfZ-Steuern findest du hier.
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