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Wer zahlt bei Motorschaden?

Du fragst dich „Wer zahlt bei einem Motorschaden?“

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Wie sieht es aus, wenn mein Fahrzeug noch in der Garantiezeit ist – wer ist dann für die Reparaturkosten zuständig?

Wie sieht es aus, wenn mein Fahrzeug noch in der Garantiezeit ist - wer ist dann für die Reparaturkosten zuständig?

Du hast Dir vor geringer Zeit ein Auto gekauft und schon ist ein Motorschaden dran? Du fragst Dich sicher: „Wer zahlt bei Motorschaden?“

Wenn Du Dich noch in der Garantiezeit Deines Fahrzeugs befindest, solltest Du Dich beim Hersteller oder Händler informieren, ob ein Motorschaden von der Garantie abgedeckt ist. Je nach Hersteller und Modell können die Bedingungen für die Garantie variieren. In der Regel deckt die Garantie allerdings alle Mängel und Defekte ab, die während der Garantiezeit auftreten. 

Wenn Dein Auto einen Motorschaden hat und dieser in der Garantiezeit aufgetreten ist, sollte der Hersteller oder Händler die Kosten des Austausches oder der Reparatur übernehmen. Bevor Du Dir ein neues Auto kaufst, solltest Du Dir den Vertrag genaustens durchlesen, um sicher zu sein, wer im Falle der Fälle bei einem Motorschaden zahlt.

Eine Garantie deckt im Normalfall keine Schäden ab, die bei normaler Abnutzung oder Fahrlässigkeit entstanden sind. Du solltest Dein Auto daher regelmäßig warten, um einen Motorschaden zu vermeiden. Solltest Du die Wartung vernachlässigen, musst Du im Normalfalle für die Reparaturkosten eines Motorschadens aufkommen.

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Wenn ein anderer Fahrer den Motorschaden verursacht hat, wer zahlt dann für die Reparaturkosten?

Wenn ein anderer Fahrer den Motorschaden verursacht hat und die Frage im Raum steht „Wer zahlt bei dem Motorschaden?“ gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es kommt hierbei auf die Art der Versicherung des Unfallverursachers an.

Bei einer Haftpflichtversicherung wird die Reparatur in den meisten Fällen von dieser abgedeckt. Allerdings nur dann, wenn der Unfallverursacher für den Unfall verantwortlich ist. Der Fall muss bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingereicht werden. Alle erforderlichen Informationen sollten direkt bereitgehalten werden, damit die Versicherung sofort über den Fall Bescheid weiß und den Schaden beziffern kann. Zu den Unterlagen gehören zum Beispiel Fotos vom Unfallschadens und eine Kostenschätzung der Reparatur.

Hat der Unfallverursacher keine Versicherung oder ist nicht versichert, ist es schwieriger. In den meisten Fällen kann die Frage „Wer zahlt bei Motorschaden?“  schnell beantwortet werden. Solange ein anderer Fahrer den Motorschaden verursacht, hat dieser für den Motorschaden aufzukommen, auch wenn er keine Versicherung hat. In manchen Fällen müssen hier aber möglicherweise rechtliche Schritte eingeleitet werden, um den Unfallverursacher zur Zahlung der Reparatur zu zwingen. Sollte dies der Fall sein, solltest Du erst mit einem Anwalt über Deine Optionen sprechen.

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Kann ich eine Garantieverlängerung abschließen, um zukünftige Reparaturkosten bei einem Motorschaden zu decken?

Im Falle eines Motorschadens stellt sich die Frage: „Wer zahlt bei Motorschaden?“ Ist die Garantie abgelaufen, muss das Geld alleine und auf einmal aufgebracht werden. Um sich vor zukünftigen Reparaturkosten bei einem Motorschaden abzusichern, gibt es eine  Garantieverlängerung. Es ist eine Art Zusatzversicherung und kann nach dem Ablauf der ursprünglichen Herstellergarantie abgeschlossen werden, um Dich vor hohen unerwarteten Kosten zu schützen.

Wer eine Garantieverlängerung abschließt, sollte sich bei der Frage „Wer zahlt bei Motorschaden?“ die Unterlagen der Versicherung durchlesen. Je nach Anbieter sind Bedingungen, Ausschlüsse und Einschränkungen unterschiedlich. Aus diesem Grund muss am besten noch vor dem Abschluss der Garantieverlängerung sichergestellt werden, dass diese Deinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen.

Du solltest Dir die Unterlagen der Garantieverlängerung genaustens durchlesen, da es bestimmte Einschränkungen geben kann. Ein Beispiel dafür ist, dass es sein kann, dass eine Garantieverlängerung nur bestimmte Teile des Motors abdeckt und die Versicherung somit nicht die gesamten Reparaturkosten im Fall der Fälle trägt.

Ob es bei der Garantieverlängerung eine Selbstbeteiligung oder einen Eigenanteil gibt, sollte im besten Falle bevor die Versicherung abgeschlossen wird abgeklärt sein. Wenn die Versicherung einen Eigenanteil bei einer Reparatur möchte, solltest Du sicherstellen, dass der Betrag für Dich tragbar ist, falls der Fall der Fälle eintritt.

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